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Plastiksteuer Deutschland 2025: Was Verpackungs-Verantwortliche jetzt wissen müssen

Seit 2024 zahlen Hersteller und Importeure in Deutschland eine Abgabe auf bestimmte Einweg-Kunststoffprodukte. Die Sätze liegen zwischen 0,177 und 8,972 €/kg — bei großen Mengen wird daraus schnell ein hoher Posten. Was Sie über Bemessungsgrundlage, Ausnahmen und Reduktionsstrategien wissen müssen.

Elke Plastic Team·· Aktualisiert: · 1 Min. Lesezeit
Plastiksteuer Deutschland 2025: 0,80 EUR pro kg fuer nicht-recyclierte Kunststoff-Verpackungen

Mit der Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) hat Deutschland 2025 eine neue Sonderabgabe eingeführt: Wer bestimmte Einweg-Kunststoff-Verpackungen erstmals in Verkehr bringt, zahlt eine Pauschale pro Kilogramm an einen staatlichen Fonds. Für Verpackungs-Verantwortliche in Industrie, Handel und Gastronomie wird das in vielen Fällen erstmals zu einer planbaren Kostenposition. Wir fassen die wichtigsten Punkte zusammen — basierend auf der Verordnung, ohne Steuerberatung zu ersetzen.

Wer ist abgabepflichtig?

Abgabepflichtig sind Hersteller in Deutschland und Importeure, die folgende Produktgruppen erstmals auf den deutschen Markt bringen:

  • Einweg-Lebensmittelbehälter aus Kunststoff (To-Go-Boxen, Snack-Verpackungen)
  • Tüten und Folienverpackungen für Lebensmittel
  • Getränkebehälter mit Kapazität bis 3 Liter (PET-Flaschen, Becher)
  • Becher (auch Pappbecher mit Kunststoff-Innenbeschichtung)
  • Leichte Kunststoff-Tragetaschen
  • Feuchttücher mit Kunststoffanteil
  • Luftballons
  • Tabakprodukte mit Filter

Wie wird die Abgabe berechnet?

Die Abgabe richtet sich nach Gewicht des in Verkehr gebrachten Kunststoff-Anteils. Die Sätze nach § 2 der Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) betragen:

  • Einweg-Lebensmittelbehälter: 0,177 €/kg
  • Tüten und Folienverpackungen: 0,876 €/kg
  • Getränkebecher: 1,236 €/kg
  • Leichte Kunststofftragetaschen: 3,801 €/kg
  • Feuchttücher, Luftballons: variabel
  • Tabakprodukte mit Filter: 8,972 €/kg

Die Sätze stehen in der EWKFondsV; den Einwegkunststofffonds verwaltet das Umweltbundesamt.

Was zählt nicht zur Bemessungsgrundlage?

Nicht abgabepflichtig sind:

  • Mehrweg-Verpackungen mit zertifiziertem Rückführungs-System
  • Verpackungen aus 100% Bio-Kunststoffen nach DIN EN 13432 (kompostierbar industriell)
  • Papier-Verpackungen ohne Kunststoff-Anteil
  • Medizinprodukte und Arzneimittel-Primärverpackungen
  • Verpackungen die nicht in den oben genannten Produktgruppen fallen

Drei legale Reduktionsstrategien

1. Mono-Material statt Verbund

Reines Polyethylen (PE) oder Polypropylen (PP) lässt sich rezyklieren. Verbundfolien aus PE/PA/Aluminium hingegen landen in der Restmüll-Verwertung. Mono-PE/PP-Verpackungen werden in vielen Fällen über den Recyclatanteil gefördert — und haben gute Voraussetzungen für die Recyclingfähigkeit nach PPWR. Mehr dazu im Ratgeber-Bereich PPWR 2030.

2. Mehrweg-Lösungen für Gastronomie und To-Go

Seit 2023 gilt die Mehrweg-Angebotspflicht in der Gastronomie. Wer als Caterer, Foodtruck oder Bäckerei Mehrweg-Behälter anbietet, ist für diese Volumina nicht abgabepflichtig. Unsere Catering-Sortimente umfassen Mehrweg- und PPWR-konforme Alternativen.

3. Wechsel auf Papier oder Bio-Folien

Reine Papier-Tragetaschen, Bio-PE-Folien und PLA-Verpackungen sind in den meisten Produktgruppen abgabefrei. Achtung: nur DIN-EN-13432-zertifizierte Bio-Materialien — Marketing-Behauptungen reichen nicht. Im Glossar erklärt.

Was ist mit Importen aus der EU?

Wer Verpackungen aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert, ist als Importeur abgabepflichtig — auch ohne deutsche Niederlassung. Für unsere B2B-Kunden bedeutet das: bei Eigenimporten aus EU-Ländern werden Sie selbst zum Inverkehrbringer. Bei Bezug über uns übernehmen wir die Pflichten als Importeur in Deutschland.

Wie zahlen, wann melden?

Die Anmeldung erfolgt über das DIVID-Portal des Umweltbundesamtes (uba.de). Erste Meldung war für 2024 bis 15. Mai 2025 fällig. Zahlungsfristen und Verfahren legt das Umweltbundesamt fest. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet — bei Verstößen drohen Bußgelder.

Fazit

Die Plastiksteuer ist keine theoretische Belastung mehr — sie ist Bilanzposten. Wer jetzt auf Mono-Material, Mehrweg oder Bio-Alternativen umstellt, reduziert die Abgabe und bereitet sich zugleich auf die PPWR-Anforderungen ab 2030 vor. Sprechen Sie uns an für individuelle Sortiments-Analysen — wir kennen unsere Kunden seit 1972 und beraten zu konkreten Reduktionspotenzialen.

Quellen: EWKFondsG (BGBl 2023), Zentrale Stelle Verpackungsregister (verpackungsregister.org), Umweltbundesamt (uba.de). Stand: Juni 2026.

Häufige Fragen

Wer zahlt die Abgabe?

Hersteller und Importeure, die bestimmte Einwegkunststoffprodukte erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Das Umweltbundesamt verwaltet den Einwegkunststofffonds.

Wie hoch ist die Abgabe für Tüten und Folienverpackungen?

0,876 € pro Kilogramm (§ 2 EWKFondsV). Einweg-Lebensmittelbehälter kosten 0,177 € pro Kilogramm, Getränkebecher 1,236 € pro Kilogramm.

Ist die Plastiksteuer dasselbe wie die PPWR?

Nein. Die Abgabe nach dem Einwegkunststofffondsgesetz ist eine nationale Sonderabgabe auf bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Die PPWR ist eine EU-Verordnung mit Anforderungen an alle Verpackungen.

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