PPWR · EU-Verpackungsverordnung
Was gilt wann: 2026 bis 2040
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die EU-Verpackungsverordnung. Sie gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, und die erste Stufe ist seit dem 12.08.2026 anwendbar.
Sie verlangt von Herstellern Konformitätsnachweise, begrenzt Schadstoffe wie Schwermetalle und PFAS und schreibt ab 2030 Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und weniger Leerraum vor. Hier siehst du, was für dich gilt und wann.
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12.08.2026Gilt jetzt
Die PPWR wird anwendbar
Ab diesem Tag gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten. Das musst du jetzt tun:
- Hersteller: EU-Konformitätserklärung ausstellen und technische Dokumentation führen
- Schwermetalle: Grenzwert für die Summe aus Blei, Cadmium, Quecksilber und Chrom VI
- PFAS: Beschränkung bei Verpackungen mit Lebensmittelkontakt
- Händler und Importeure: Konformität der Lieferanten prüfen und Nachweise bereithalten
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2025/40, insbesondere Art. 5 (Stoffe)
Unsere PPWR-Datenblätter öffnen -
ab 12.08.2028
Harmonisierte Kennzeichnung
Verpackungen bekommen einheitliche Angaben zur Materialzusammensetzung, damit Verbraucher richtig trennen können. Der genaue Zeitpunkt hängt von Durchführungsrechtsakten der Kommission ab, frühestens gilt die Pflicht ab diesem Datum.
Rechtsgrundlage: Art. 12
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ab 01.01.2030
Recyclingfähigkeit, Rezyklat, Leerraum
Drei Anforderungen greifen:
- Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen recyclingfähig gestaltet sein und in eine Leistungsstufe A, B oder C eingestuft werden. Wer nicht mindestens Stufe C erreicht, darf die Verpackung nicht mehr in Verkehr bringen.
- Rezyklatanteil: Kunststoffverpackungen müssen Mindestanteile an Rezyklat enthalten, je nach Verpackungsart etwa 10 bis 35 Prozent.
- Leerraum: Bei Gruppen-, Transport- und Versandverpackungen darf der Leerraum höchstens 50 Prozent betragen.
Die Einzelheiten legt die EU-Kommission in delegierten Rechtsakten fest. Für Recyclingfähigkeit und Leerraum gilt: ab 2030 oder erst, wenn die zugehörigen Rechtsakte 24 Monate beziehungsweise drei Jahre in Kraft sind, je nachdem, was später ist.
Rechtsgrundlage: Art. 6 (Recyclingfähigkeit), Art. 7 (Rezyklat), Art. 24 (Leerraum)
Mono-Material oder Verbund: die Recycling-Realität -
ab 01.01.2038
Nur noch die besten Stufen
Zulässig sind dann nur noch Verpackungen der Stufen A und B.
Rechtsgrundlage: Art. 6
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ab 01.01.2040
Höhere Rezyklatquoten
Die Mindestanteile an Rezyklat steigen für Kunststoffverpackungen deutlich an, je nach Verpackungsart auf etwa 25 bis 65 Prozent.
Rechtsgrundlage: Art. 7
Stand 01.10.2026. Viele Details legt die EU-Kommission erst in delegierten Rechtsakten fest. Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.
- 12.08.2026Die erste Stufe der PPWR gilt bereits.
- 2030Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Leerraum werden Pflicht.
- EU-weitAls Verordnung gilt die PPWR unmittelbar, ohne nationale Umsetzung.
- 3 RollenHersteller, Händler und Importeure haben jeweils eigene Pflichten.
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Von der Pflicht zur passenden Verpackung
Häufige Fragen
PPWR: Fragen und Antworten
Was ist die PPWR?
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, Verordnung (EU) 2025/40) ist die neue EU-Verpackungsverordnung. Sie löst die bisherige Verpackungsrichtlinie ab und gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Seit wann gilt die PPWR?
Die Verordnung ist seit dem 11.02.2025 in Kraft und wird am 12.08.2026 anwendbar. Seitdem gelten die ersten Pflichten. Weitere Anforderungen greifen ab 2028, 2030, 2038 und 2040.
Brauche ich eine Konformitätserklärung?
Hersteller von Verpackungen müssen eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und technische Dokumentation führen. Händler und Importeure müssen prüfen, dass ihre Lieferanten diese Nachweise haben. Bei Elke Plastic findest du die Unterlagen zu unseren Produkten im Bereich PPWR-Datenblätter.
Was zeigt die PPWR-Ampel auf den Produktseiten?
Grün bedeutet: Die derzeit geltenden Anforderungen sind erfüllt. Gelb bedeutet: heute konform, aber eine kommende Stufe, etwa 2030, ist noch nicht erfüllt. Rot bedeutet: derzeit nicht konform, wir empfehlen eine Alternative.
Sind Mono-PE-Beutel PPWR-konform?
Verpackungen aus einem einzigen Material, etwa PE, haben gute Voraussetzungen für das Recycling. Verbindlich ist aber die Einstufung nach den delegierten Rechtsakten der EU-Kommission und die Konformitätserklärung des jeweiligen Produkts. Prüfe dazu die Ampel und das Datenblatt am Produkt.
Gilt die PPWR auch in Österreich und der Schweiz?
In Österreich gilt sie als EU-Mitglied. Die Schweiz gehört nicht zur EU. Verpackungen, die dort hergestellt und in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen die Anforderungen aber ebenfalls erfüllen.
Quellen
Rechtsgrundlagen und Behörden
- Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt (EUR-Lex)Verbindlicher Verordnungstext
- Bundesumweltministerium: Europäisches Recht über VerpackungenEinordnung der Bundesregierung
- DIHK-Merkblatt zur Verpackungsverordnung (PPWR)Praxishinweise für Unternehmen
Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40 und der dazu ergehenden Rechtsakte. Stand 01.10.2026.
