Konformitätserklärung: das brauchst du.
Seit dem 12.08.2026 müssen Hersteller von Verpackungen die Konformität erklären und Unterlagen führen. Hier steht, was die Erklärung ist, wer sie braucht, was drinstehen muss und was du als Händler oder Importeur prüfst.
Was ist die EU-Konformitätserklärung?
Die EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, mit dem der Hersteller erklärt, dass seine Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Er übernimmt damit die Verantwortung für die Einhaltung.
Ergänzt wird sie durch die technische Dokumentation. Sie belegt, wie die Anforderungen erfüllt werden.
Wer braucht sie?
- Hersteller: Sie stellen die Erklärung aus und führen die technische Dokumentation.
- Importeure: Sie prüfen, dass der Hersteller die Erklärung ausgestellt hat und die Unterlagen vorliegen.
- Händler und Online-Shops: Sie prüfen vor dem Weiterverkauf, ob die Nachweise vorliegen.
- Abfüller und Marken: Sie fordern die Erklärung bei ihren Lieferanten an.
Was gehört in die Erklärung?
Der genaue Inhalt ist in der Verordnung festgelegt. Üblicherweise enthält eine Erklärung:
- Name und Anschrift des Herstellers
- eine eindeutige Bezeichnung der Verpackung (Produkt, Typ, Artikelnummer oder Charge)
- die Erklärung, dass der Hersteller allein verantwortlich ist
- den Verweis auf die erfüllten Anforderungen und angewandten Normen oder Spezifikationen
- Ort, Datum und Unterschrift
Technische Dokumentation
Sie beschreibt die Verpackung und belegt die Einhaltung der Anforderungen. Dazu gehören typischerweise:
- Materialzusammensetzung und Aufbau der Verpackung
- Nachweise zu Schwermetallen und, bei Lebensmittelkontakt, zu PFAS
- Angaben zur Recyclingfähigkeit, sobald die Anforderungen gelten
- Prüfberichte der Lieferanten
Hersteller führen die Unterlagen und halten sie für Behörden bereit.
So bekommst du unsere Nachweise
Zu unseren Produkten findest du die Nachweise als PDF in den PPWR-Datenblättern, live aus unserem Archiv. Auf jeder Produktseite zeigt dir außerdem die PPWR-Ampel, wo das Produkt steht. Fehlt ein Dokument, schreib uns, wir liefern es nach.
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Stand 01.10.2026. Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung (EU) 2025/40.
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Häufige Fragen
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und technischer Dokumentation?
Die Konformitätserklärung ist die Erklärung des Herstellers, dass die Verpackung die Anforderungen erfüllt. Die technische Dokumentation sind die Unterlagen, die das belegen, zum Beispiel Materialangaben und Prüfberichte.
Muss ich als Händler selbst eine Konformitätserklärung ausstellen?
Grundsätzlich stellt der Hersteller sie aus. Als Händler prüfst du, ob die Nachweise vorliegen. Wer Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst als Hersteller gelten. Lass das im Zweifel prüfen.
Gilt die Pflicht auch für Verpackungen aus Drittländern?
Ja. Die PPWR gilt für Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Importeure prüfen, dass der Hersteller die Erklärung ausgestellt hat.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Die Dauer legt die Verordnung fest. Lege die Unterlagen deshalb geordnet je Artikel ab und frag bei Unsicherheit eine Rechtsberatung.
Quellen
Rechtsgrundlagen und Behörden
- Verordnung (EU) 2025/40 im Amtsblatt (EUR-Lex)Verbindlicher Verordnungstext
- Bundesumweltministerium: Europäisches Recht über VerpackungenEinordnung der Bundesregierung
- DIHK-Merkblatt zur Verpackungsverordnung (PPWR)Praxishinweise für Unternehmen
