PPWR-Rezyklatquoten: Wie viel Rezyklat ab 2030?

Frühestens ab 01.01.2030 müssen Kunststoffverpackungen einen Mindestanteil Rezyklat aus Verbraucherabfällen enthalten: 35 % bei den meisten Verpackungen, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET (zum Beispiel PE-Beutel für Lebensmittel), 30 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungen und Einweg-Getränkeflaschen. Ab 01.01.2040 gelten 65 % (sonstige Verpackungen und Einweg-Getränkeflaschen), 25 % (kontaktempfindlich, nicht PET) und 50 % (kontaktempfindlich, PET) (Art. 7 PPWR).

Stand: 17.10.2026 · Geprüft von: Redaktion Elke Plastic GmbH · Informationen ohne Gewähr, keine Rechtsberatung.

Die Quoten im Überblick

Mindestanteil Rezyklat aus Verbraucher-Kunststoffabfällen, Art. 7 Abs. 1 und 2 der Verordnung (EU) 2025/40
Verpackungsart Ab 2030 Ab 2040
Kontaktempfindliche Verpackungen mit PET als Hauptbestandteil (ohne Einweg-Getränkeflaschen) 30 % 50 %
Kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET (ohne Einweg-Getränkeflaschen) 10 % 25 %
Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff 30 % 65 %
Sonstige Kunststoffverpackungen 35 % 65 %

Die Werte gelten für jeden Kunststoffanteil einer in Verkehr gebrachten Verpackung, je Verpackungsart und -format (Anhang II Tabelle 1), berechnet als Durchschnitt je Fertigungsbetrieb und Jahr. Sie betreffen Hersteller und Importeure, nicht einzelne Käufer.

Ab wann gilt die Quote?

Die erste Stufe gilt ab dem 01.01.2030 oder drei Jahre nach Inkrafttreten des Durchführungsrechtsakts zur Berechnungsmethode, je nachdem, was später ist (Art. 7 Abs. 1). Die Kommission soll die Methode bis zum 31.12.2026 festlegen (Art. 7 Abs. 8). Die zweite Stufe gilt ab dem 01.01.2040 (Art. 7 Abs. 2).

Rezyklat-Fristen nach Art. 7 PPWR
Datum Was
frühestens 01.01.2030 Erste Mindestanteile an Rezyklat
01.01.2040 Höhere Mindestanteile

Gesamter Zeitplan: PPWR-Zeitplan 2026 bis 2040.

Was ein Rezyklatanteil ist

Rezyklat ist wiederaufbereiteter Kunststoff aus Abfällen. Für die Quote zählt nur Rezyklat aus Verbraucher-Kunststoffabfällen (Post-Consumer), das den Sammlungs- und Recyclingvorgaben von Art. 7 Abs. 3 entspricht. Als kontaktempfindlich gelten Verpackungen für Produkte, die unter bestimmte Stoffrechtsakte fallen, darunter die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 über Lebensmittelkontaktmaterialien (Art. 3). Fachbegriffe findest du im Glossar.

Wann die Quote nicht gilt

Art. 7 nimmt unter anderem aus:

  • kompostierbare Kunststoffverpackungen
  • Kunststoffanteile, die weniger als 5 % des Gesamtgewichts der Verpackungseinheit ausmachen
  • kontaktempfindliche Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, wenn der Rezyklatanteil eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellt und das verpackte Produkt dadurch gegen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verstößt
  • Verpackungen für die Beförderung gefährlicher Güter sowie bestimmte Verpackungen für Arzneimittel, Medizinprodukte und Säuglingsnahrung

Die vollständige Liste steht in Art. 7 Abs. 4 und 5.

Was das für Beutel bedeutet

Ein PE-Beutel ohne Lebensmittelkontakt fällt in der Regel unter „sonstige Kunststoffverpackungen“ (35 %). Ein PE-Beutel für Lebensmittel ist kontaktempfindlich und fällt unter 10 % bzw. 25 % ab 2040. Die Zuordnung nimmt der Hersteller vor. Den Nachweis führen Erzeuger oder Importeure in der technischen Dokumentation (Art. 7 Abs. 6). Als Händler fragst du den Rezyklatanteil beim Hersteller ab. Mehr zum Beutel: Sind PE-Beutel PPWR-konform?

Die Herstellerbeiträge zur erweiterten Herstellerverantwortung können nach dem Rezyklatanteil gestaffelt werden (Art. 7 Abs. 7). Ein höherer Anteil kann also Kosten senken.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Rezyklatquote für Kunststoffverpackungen 2030?

Frühestens ab 01.01.2030: 35 % bei sonstigen Kunststoffverpackungen, 10 % bei kontaktempfindlichen Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET, 30 % bei kontaktempfindlichen PET-Verpackungen und bei Einweg-Getränkeflaschen (Art. 7 Abs. 1).

Muss jeder PE-Beutel Rezyklat enthalten?

Die Quote gilt als Durchschnitt je Verpackungsart und -format, Fertigungsbetrieb und Jahr (Art. 7 Abs. 1), nicht als Anforderung an jeden einzelnen Beutel. Ausnahmen gibt es unter anderem für Kunststoffanteile unter 5 % des Gesamtgewichts.

Gilt die Quote auch bei Lebensmittelkontakt?

Ja, mit niedrigeren Werten: 10 % ab 2030 und 25 % ab 2040 für kontaktempfindliche Verpackungen aus anderen Kunststoffen als PET. Sie entfällt, wenn der Rezyklatanteil eine Gesundheitsgefahr darstellt und gegen die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004 verstößt (Art. 7 Abs. 5).

Wer muss den Rezyklatanteil nachweisen?

Erzeuger oder Importeure weisen die Einhaltung in der technischen Dokumentation nach (Art. 7 Abs. 6). Die Kommission legt die Berechnungs- und Überprüfungsmethode in einem Durchführungsrechtsakt fest.

Wo steht das in der Verordnung?

In Art. 7 der Verordnung (EU) 2025/40 (Mindestrezyklatanteil in Kunststoffverpackungen).

Rechtsgrundlagen und Behörden